Risikopatienten
Die irrtümliche Einnahme von Alkohol muß bei bestimmten Patienten unbedingt vermieden werden. Dafür bringen die Hersteller deutliche Warnhinweise auf Packungen und Flaschen an.
Unter bestimmten Gefährdungsvoraussetzungen muß die Einnahme auch geringer Mengen Alkohol unbedingt vermieden werden. Um Alkoholkranke, Patienten mit Leberfunktionsstörungen oder Epilepsie und andere Risikopatienten vor der irrtümlichen Einnahme auch geringster Mengen Alkohol zu bewahre, tragen alle alkoholhaltigen Arzneimittelzubereitungen gut sichtbare Warnhinweise, die über den Alkoholgehalt des Präparates informieren.
Auch wenn Patienten bereits morphin- und codeinhaltige Präparate einnehmen, ist die gleichzeitige Einnahme von Alkohol nach Möglichkeit zu vermeiden.
Für alle anderen Patienten, auch für Kinder, ist die Einnahme von Alkohol in geringen Arzneimitteldosierungen jedoch völlig ungefährlich.