Kinder, stillende Mütter, Schwangere und Alkohol

Alkoholhaltige Getränke, ob Schnaps, Bier, Wein oder Likör, gehören nicht in Kinderhand. Gleiches gilt selbstverständlich für jegliches Arzneimittel, ob mit oder ohne Alkohol.

Die therapeutisch notwendige und kontrollierte Verabreichung alkoholhaltiger Arzneimittel an Kinder und Säuglinge ist dagegen ungefährlich. Ihre Einzeldosierung ist derart gering, daß sie zum Teil weit unter der mit normalen Lebensmitteln aufgenommenen Alkoholmenge liegt.

Aus dem gleichen Grund müssen auch stillende Mütter auf die Einnahme ihres medizinisch notwendigen Arzneimittels nicht verzichten. In der Muttermilch geht nämlich nicht die absolute Menge (0,22 - 0,33 g) der Einzeldosis über. Allenfalls 90 % des mütterlichen Promillespiegels finden sich in der Milch wieder (0,0072 - 0,0108 Promille), aus der ein Säugling bei einer Stillmahlzeit etwa 0,0018 - 0,0027 g Alkohol entnimmt. Diese extrem geringe Menge ist für den Säugling jedoch absolut ungefährlich und gilt auch nur für den Fall, daß die Mutter ihr Kind gleichzeitig mit oder unmittelbar nach ihrer Medikamenteneinnahme anlegt. Wartet sie damit jedoch nur fünf Minuten (s.o.), ist der durch das Arzneimittel zugeführte Alkohol vollständig wieder abgebaut.

Gleiches gilt auch für schwangere Frauen, die besorgt sind, ihr Kind mit Alkohol aus Arzneimitteln zu schädigen. Die daraus zugeführten Mengen sind derart gering, daß eine Beeinträchtigung des Kindes unmöglich ist, vor allem wenn die Mutter ihr Medikament vor der Einnahme zum Beispiel in heißen Tee tropft: Durch seine niedrige Siedetemperatur verdunstet der Alkohol größtenteils, sobald das Arzneimittel mit einem heißen Getränk vermischt wird.